Wie die Bundesregierung das EEG aushebelt

Das deutsche EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), das den Vorrang erneuerbarer Energien regelt, gilt weltweit als Vorbild für über 60 Staaten und knapp 30 Bundesstaaten oder Provinzen. Die Fördermechanismen für erneuerbare Energien sollen den Klimaschutz stärken und gleichzeitig die Technologien auf den Weg bringen, mit denen in Zukunft eine nachhaltige Energieversorgung möglich ist. Zudem werden die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten der konventionellen Energiepolitik gesenkt, die Förderungen des EEG sind daher in Wahrheit keine Subventionen, sondern Investitionen. Der begonnene Weg wird allerdings im Jahr 2012 verlassen, die Einspeisevergütungen für Fotovoltaik wurden drastisch gekürzt, deutsche Solarfirmen werden in die Insolvenz getrieben. Auf Druck des FDP-geführten Wirtschaftsministeriums beginnt die Bundesregierung, das EEG auszuhebeln.

Prinzip des EEG

Durch das EEG wird eine feste Einspeisevergütung für eine Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien garantiert. Der Vergütungssatz wird ab dem Jahr der Erstellung auf 15 bis 20 Jahre festgeschrieben, was Investitionssicherheit schafft. Netzbetreiber müssen den erzeugten Strom vorrangig abnehmen, auch der Eigenverbrauch wird gefördert. Im EEG, das im April 2000 in Kraft trat, wurde von Anfang an eine Degression der Vergütung vereinbart, diese sollte mit dem technologischen Fortschritt sinken, um Innovationsdruck zu erzeugen. Dieses Prinzip hat sich auch bis etwa zum Jahr 2009 bewährt, tatsächlich sanken die Gestehungskosten von Solar-, Windkraft- oder Biomasseanlagen etwa proportional mit der Degression. Dadurch blieb die Investitionssicherheit über ein Jahrzehnt erhalten, die Anlagen amortisierten sich trotz Technologiefortschritt und paralleler Degression der Vergütung stets nach rund 12 Jahren. So erhalten Anlagenbetreiber, die im Jahr 2004 eine Solaranlage bis 10 kW auf dem Eigenheimdach errichteten, noch 57,4 Cent/kWh, seit April 2012 sollten es 19,5 Cent, seit Juli 2012 sind es 18,5 Cent. Trotzdem werden sich auch die gegenwärtigen Anlagen rechnen, die Module wurden entsprechend günstiger. Das EEG fördert Fotovoltaik, Wasser- und Windkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse und Geothermie, aber nur um die Fotovoltaik ist enormer Streit entbrannt. Der Grund ist die für 2012 beschlossene Degression im Monatstakt, mit der das Wirtschaftsministerium unter Philipp Rösler (FDP) einer „Überförderung“ entgegenwirken möchte. Der frühere Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) beugte sich dem Druck und musste vor allem deshalb nach der verpatzten NRW-Wahl im Frühsommer 2012 seinen Hut nehmen, obgleich die Wahl der Aufhänger war. Der Streit schwelt allerdings schon seit 2010, schon damals wurde die Degression beschleunigt. Gleichzeitig wuchs der Preisdruck bei Solarmodulen aus Fernost, was einige deutsche Solarfirmen in die Insolvenz trieb, darunter sehr innovative Unternehmen.

Das EEG in seiner prinzipiellen Konstruktion ist nach wie vor – auch nach den Novellen seit 2008 – vorbildlich gestaltet, es bedarf allerdings einer Steuerung der Degression mit sehr viel Fingerspitzengefühl. Deutsche Solarfirmen sind weltweit technologisch führend, sie können aber nicht zu chinesischen Dumpingpreisen produzieren. Seit der Einführung der gleitenden Degression im Jahr 2009 – hiermit sollte „zu großem Zubau“ (kann es den geben?!) entgegengewirkt werden – beschleunigte sich die Absenkung der Vergütungssätze. Damit konnten viele einheimische Solarfirmen nicht mehr kostendeckend produzieren. Eine weitere Novelle wurde am 30.06.2011 beschlossen, trat am 01.01.2012 in Kraft und sollte die Degression im Monatstakt ab April 2012 festschreiben. Dieses Gesetz wurde vom Bundesrat zunächst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen, wo am 27.06.2012 eine Einigung zustande kam.

Jüngste Fassung des EEG

In der aktuellen Fassung wird das Ziel eines Gesamtausbaus auf 52 GW bei der Fotovoltaik vereinbart (gegenwärtig: 27 GW), zudem werden Vergütungssätze wieder wie vormals nur jährlich einmalig abgesenkt. Ab sofort existiert eine Leistungsklasse von 10 – 40 kW, in der die Kilowattstunde mit 18,5 Cent vergütet wird. Ein Marktintegrationsmodell mit eventuellen technischen Drosselungsmöglichkeiten wird für Anlagen bis 10 kW nicht mehr vorgeschrieben, Anlagen zwischen 10 – 1.000 kW erhalten eine 90-prozentige Vergütung, die Jahresstrommenge wird ab 01.01.2014 hinsichtlich der Vergütung gedeckelt. Der jährliche Ausbaukorridor zwischen 2,5 – 3,5 GW bleibt bestehen.